Wohnen im Alter

Barrierefrei wohnen: Alle staatlichen Fördermittel für den Neu- und Umbau im Überblick

Wer ein neues Haus baut, denkt gerne schon an später und plant barrierefreie Baumaßnahmen ein. Viele Senioren wollen ihre Wohnung sanieren, da die Benutzung des alten Badezimmers immer schwerer fällt. Doch woher das Geld nehmen? Hier finden Sie eine Übersicht der staatlichen Fördermittel.

Selbstbestimmtes Wohnen bis ins hohe Alter bedeutet Lebensqualität. Laut der UN-Behindertenrechtskonvention handelt es sich um ein Menschenrecht. Ziel des Übereinkommens ist die Chancengleichheit aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Die öffentliche Hand unterstützt die Umsetzung auf diversen Ebenen. In den kommenden Jahren werden Umbau und Schaffung von barrierefreiem Wohnraum entscheidend sein.

Förderung vom Land: Das ist drin

Die einzelnen Bundesländer erteilen ein einkommensabhängiges Baudarlehen. Gefördert werden Neubau und erster Kauf eines Eigenheims. Eine Einliegerwohnung wird allerdings nicht gefördert, denn es muss sich um eine Hauptwohnung handeln. Jedes Bundesland bestimmt selbst, wie viel Finanzierungsrahmen für welche Baumaßnahme bereitgestellt wird. Haushalte mit einem Kind oder einem Angehörigen mit pflegebedürftiger Schwerbehinderung sind berechtigt.

Die Förderung vom Land erhalten Antragsteller, wenn sie den Bau noch nicht begonnen haben oder der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben ist.

Thüringen gewährt zum Beispiel bis zu 80 % eines zinslosen Darlehens für die Modernisierung von Mietwohnungen. Sachsen fördert den Bau oder Umbau eines altersgerechten Standards von Mietwohnungen mit maximal 10.000 Euro je Einheit.

In Nordrhein-Westfalen fördert die NRW. Bank mit dem Programm „Gebäudesanierung“ den altersgerechten Umbau mit einem Kredit bis zu 75.000 Euro. Informieren Sie sich gern über die Bedingungen in Ihrem Bundesland.

Altersgerecht umbauen: Kredit bei der KfW

Das Kreditinstitut KfW bietet ein eigenes Wohneigentumsprogramm. Darin enthalten ist eine Gewährung von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen. Dieses Kreditprogram nennt sich „Altersgerecht Umbauen“ und umfasst ein Darlehen ab 1 % effektiven Jahreszins bei einer Kredithöhe von 50.000 Euro (pro Wohneinheit). Ob Kauf oder Sanierung: Unabhängig vom Alter wird der Kredit vergeben. Private Bauherren könne zudem das Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen/Einbruchschutz“ in Anspruch nehmen. In der Regel können 10 % der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst werden (maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit).

Achtung: Beide Förderprogramme der KfW können nicht miteinander kombiniert werden.

Profitieren von der Wohnungsbauprämie

Schon mal was vom Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) gehört? Die Prämie beträgt hier 8,8 % auf die jährliche Einzahlung (bis max. 512 Euro bei Ledigen). Bei Ehepaaren beträgt die Höhe 1024 Euro. Damit Sie auch von der WoPG profitieren können, sollten Sie erst auf den Gehaltszettel schauen. Bei Ledigen liegt die Einkommensgrenze bei 25.600 Euro, bei Verheirateten bei 51.200 Euro.

Pflegekassen unterstützen barrierefreies Wohnen

Ob alt oder jung: Menschen, die pflegebedürftig sind, brauchen besondere Wohnverhältnisse. Ein Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen und Umbauten sind in allen Pflegestufen enthalten. Beantragt wird dieser direkt bei der Pflegekasse. Die maximale Fördersumme beträgt aktuell 4.000 Euro. Oftmals setzen die Kassen als Voraussetzung fest, dass eine häusliche Pflege erst durch den barrierefreien Umbau ermöglicht wird. Im Fokus steht das selbstständige Leben des Bewohners.

Über einen Kostenvoranschlag können Sie den Antrag bei der Pflegekasse einreichen. Gefördert werden Baumaßnahmen, die der Optimierung und Anpassung des Wohnraums dienen. Dazu zählen unter anderem:

  • Einbau eines Treppenlifts
  • Abbau von Türschwellen
  • Versetzen von Steckdosen auf Sitzhöhe
  • Türvergrößerungen
  • Installation eines Hausnotrufs
  • Einbau eines barrierefreien Duschplatzes mit passender Duschkabine

Besonders ein Lift für enge und steile Treppen kann für Senioren notwendig werden. Dieser unterstützt die Mobilität von älteren Menschen und ermöglicht einen Zugang zu oberen Etagen ohne Treppensteigen. Welche Herausforderungen Menschen mit einem Rollator in ihren eigenen vier Wänden erleben, lesen Sie hier.

Wohngeld als Rentner beantragen

Ein Leben lang geschuftet, aber die Rente reicht dennoch nicht. Dieses Szenario betrifft zahlreiche Menschen im Alter. Doch auch hier gibt es staatliche Hilfe: das Wohngeld. Wer keine Grundsicherung bezieht, kann Mietzuschuss beantragen. Gehört die Wohnung oder das Haus Ihnen, kann ein Lastenzuschuss für Eigentümer beantragt werden. Kontaktieren Sie dazu die Wohngeldstelle in Ihrem Wohnort. Dieser finanzielle Puffer eröffnet die Möglichkeit, kleine Umbaumaßnahmen oder elektrische Helfer wie ein Notrufsystem zu installieren.

Expertenmeinung einholen und vorsorglich planen

Barrierefreies Wohnen ist nicht nur in der Rente ein Thema. Schon beim Plan eines Neubaus sollte an später gedacht werden. Schon kleine Baumaßnahmen können den Alltag erleichtern. Sei es ein abgesenkter Arbeitsplatz in der Küche oder Bewegungsmelder: Bereits mit geringeren Investitionen wird das Leben barrierearm. Bauberater oder Experten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit stehen zur Seite und haben die rechtliche Umsetzung nach DIN-Normen sowie die Fördermöglichkeiten im Blick. In der Regel können sie auch Kontakt zu Handwerkern herstellen.

Bei der Suche nach Fachleuten unterstützen:

  • Bundesingenieurkammer
  • Bundesarchitektenkammer
  • Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima

Der demografische Wandel in Deutschland beeinflusst die Baubranche enorm. Bis 2060 soll der Anteil der Personen, die 60 Jahre und älter sind, auf 38 % ansteigen. Im Alter verändert sich der Körper und macht nicht mehr so mit – das sollte auch in der Wohnung Rechnung getragen werden. Menschen, die einen Unfall erlitten haben und unter Umständen pflegebedürftig sin, benötigen barrierefreies Wohnen, um ihre Selbstständigkeit noch aufrecht zu erhalten. Die genannten Förderprogramme sind daher unerlässlich.

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