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Was ist der Grundbuchauszug?

Wer ein Haus oder Wohnung kauft, der hat als künftiger Eigenheimbesitzer irgendwann mit dem Grundbuchamt Kontakt und beschäftigt sich mit dem Grundbuchauszug. Doch was ist überhaupt der Grundbuchauszug und wer hat das Recht in diesen Einsicht zu nehmen? Diesen zwei und weitere Fragen wollen wir mit diesem Bericht beantworten.

Was macht das Grundbuchamt?

In Deutschland ist so gut wie alles geregelt- so auch die Verwaltung des Grundbuches. Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das für die Führung der Grundbücher im jeweiligen Bezirk verantwortlich ist. Dazu zählen neben Eintragungen auch Löschungen im jeweiligen Grundbuch.

Was ist das Grundbuch?

Hierbei handelt es sich um ein amtlich öffentliches Register, deren Zugriff aber gesetzlich eingeschränkt ist. In diesem sind alle Eigentumsverhältnisse für ein Grundstück eingetragen. Daneben sind für jedes Grundstück sofern vorhanden auch die Lasten und mit dem Eigentum verbundene Rechte wie z.B.Wohnrecht auf Lebenszeit vermerkt.

Was ist eine Grundbucheinsicht?

Nachdem der Zugriff auf das Grundbuch gesetzlich eingeschränkt ist, d.h. nicht jeder kann sich über das Grundstück und dessen Eigentumsverhältnisse mit Hilfe des Grundbuchamtes informieren, ist es für den zukünftigen Hauskäufer notwendig einen Grundbucheinsicht beim Grundbuchamt anzufordern.

Eine Einsicht in das Grundbuchamt ist aber nur dann möglich, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Dies kann z.B. bei Banken sein, welche dem zukünftigen Eigentümer ein Darlehen geben wollen oder aber auch bei Mietern, die ermitteln wollen ob der Vermieter tatsächlich der Eigentümer ist. Sofern der Eigentümer der Einsichtnahme zustimmt, erübrigt sich aber die Darlegung des Interesse gegenüber dem Grundbuch Amt.

Was ist der Grundbuchauszug?

Hierbei handelt es sich um eine Abschrift der Grundbucheintragungen für das jeweilige Grundstück. Wenn Sie eine Immobilie kaufen und hierfür einen Bankkredit aufnehmen wollen, benötigt Ihre Hausbank zwingend diesen Grundbuchauszug für die Kreditprüfung. Bei der Zahlungsabwicklung beim Immobilienverkauf und somit während des Notarvertrags spielt der Grundbuchauszug nochmals eine sehr wichtige Rolle.

Diesen Auszug über die Eigentumsverhältnisse am Grundstück können Sie auf zwei verschiedenen Weisen bekommen. In heutiger Zeit können Sie den Grundbuchauszug online anfordern, so dass Sie nicht mehr direkt bei ihrem zuständigen Amt erscheinen müssen. Aber auch der klassische Weg ist weiterhin möglich.

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