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Mietpreiserhöhung nach Sanierung

Die Modernisierung ist in erster Linie für den Vermieter vorteilhaft. Diese kann er nämlich dafür nutzen, um die Miete dauerhaft zu erhöhen. Allerdings sind dem Vorhaben der Mietpreiserhöhung Grenzen gesetzt und abgesehen davon muss der Vermieter einige Dinge bei der Mietpreiserhöhung nach Sanierung beachten. Anderweitig begeht er Fehler bei der Vermietung, welche eigentlich unnötig sind.

Worin unterscheidet sich die Modernisierung von der Sanierung?

Die Modernisierung eines Wohngebäudes beinhaltet keine Reparaturen. Reparaturen gehören zu den Pflichten eines Vermieters und ändern nichts an der Höhe der Miete. Die Modernisierung ist häufig ein Teil der Sanierung, aber nicht immer. Während bei der Sanierung die Nutzbarkeit einer Immobilie wiederhergestellt wird, ist das Ziel bei Modernisierungen die Erhöhung des Wohnwertes.

Als Beispiel ist hier die Verbesserung des Schallschutzes zu nennen. Ebenso werden alle Arbeiten als Modernisierung aufgefasst, die langfristig zu niedrigeren Wasser- und Stromkosten führen. Dies wird beispielsweise durch eine bessere Wärmedämmung und den Einbau von Solaranlagen und Wasserzählern erreicht. Die Modernisierung hingegen hat sehr häufig eine Mieterhöhung zur Folge. Diese darf nicht willkürlich gesetzt werden, sondern unterliegt nochmal gewissen Regelungen.

Wie hoch darf die Miete nach der Modernisierung ausfallen?

Der Betrag, um den die Miete nach einer Sanierung erhöht wird, richtet sich nach den Modernisierungskosten. Davon dürfen elf Prozent dauerhaft auf die Jahresmiete geschlagen werden. Wenn der Hausbesitzer also 20.000 Euro für die Modernisierung aufwenden musste, darf er die Miete im Jahr um maximal 2200 Euro erhöhen. Das sind umgerechnet etwa 183 Euro im Monat.

Die örtliche Vergleichsmiete wird bei der Mietpreiserhöhung nach einer Modernisierung nicht berücksichtigt.Lokale Mietspiegel vergleichen ist aber hier das Zauberwort.

Normalerweise beträgt die Kappungsgrenze 20% innerhalb von drei Monaten. Diese 20% können nach einer Modernisierung theoretisch überschritten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mietpreiserhöhung infolge einer Modernisierung überhaupt nicht möglich. Das ist zum Beispiel bei der Vereinbarung einer Staffel- oder Indexmiete der Fall.

Welche Rechte hat der Mieter bei der Mietpreiserhöhung nach Sanierung?

Der Vermieter ist gezwungen, bei anstehenden Modernisierungsmaßnahmen den Mieter darüber zu informieren. Die Informationen beinhalten Beginn, Dauer, Art und Umfang der Modernisierungsarbeiten. Darüber hinaus haben Sie als Mieter das Recht, zu erfahren, um welchen Betrag die Miete nach der Modernisierung erhöht wird und wie hoch die Betriebskosten voraussichtlich sein werden.

Letzteres kann der Vermieter jedoch nicht genau bestimmen, da die Erhöhung der Miete von den Modernisierungskosten abhängt. Sollte der Vermieter es versäumen, Ihnen rechtzeitig von der Modernisierung zu berichten, können Sie dieser widersprechen. Die Frist des Vermieters beträgt drei Monate vor Modernisierungsbeginn. Die Modernisierung kann sehr belastend sein. Deshalb haben Sie das Recht, eine Mietpreisminderung während der Modernisierung zu fordern, wenn die Arbeiten am Haus die Wohnqualität negativ beeinflussen.

Mieter haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Mietpreiserhöhung nach der Modernisierung durchgesetzt werden soll. Nachdem Sie der Vermieter über die Modernisierung in Kenntnis gesetzt hat, können Sie bis zum Ende des Folgemonats kündigen. Die Kündigung wird dann am Ende des darauffolgenden Monats wirksam. Angenommen der Vermieter informiert Sie am 14. März, können Sie bis zum 30. April kündigen und zum 31. Mai ausziehen. Umgekehrt gilt das Sonderkündigungsrecht für den Vermieter nicht.

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